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Kratom "Red Horn" (Borneo)

RED HORN (BORNEO)

Namensgebend sind die gezackten Blätter dieser besonderen Wuchsform, die zu den Maeng Da Sorten gezählt wird. Diese Sorte wächst seit Jahrhunderten in den Wäldern Borneos, zählt aber zu den eher seltenen Formen und ist daher manchmal schwer lieferbar.

Die Wirkung von RED HORN ist stark und bereits in niedriger Dosierung spürbar. Wie den meisten anderen red strains wird auch RED HORN eine schmerzlindernde Wirkung nachgesagt, die auch gut bei chronischen Schmerzen helfen soll.  Generell ist es eine Sorte, die in Indonesien gerne Abends genutzt wird, um Stress abzubauen, die Stimmung zu verbessern, zu enspannen und auch Schlafproblemen entgegenzuwirken.

 

Wissenswertes

Kratom (u.a. auch "Biak", "Mabog" oder "Katawn" genannt) bezeichnet die Blätter des Roten Sentolbaumes, die sowohl frisch als auch getrocknet in der Pharmazie als Arzneidroge (z.B. zur Linderung von Schmerzen, bei Durchfall, bei Fieber oder als Wundverband), als Rauschmittel bzw. als Opioidersatz oder einfach als Genussmittel Verwendung finden.

Hauptbestandteil ist das Alkaloid Mitragynin, das je nach Sorte (rot, weiß oder grün) in unterschiedlichen Mengen vorkommt und die Wirkung bestimmt.

generell gilt: Kratom besitzt eine paradoxe Wirkung und wirkt bei niedriger Dosierung anregend und bei höherer Dosierung sedierend bis trippig.

 

Je nach Farbe der Blattvenen und des Stammes, die beim Kauen der ganzen Blätter vorher entfernt werden, unterscheidet man weißes, rotes und grünes Kratom.

 

WEIßES Kratom wirkt anregend, euphorisierend und unterstützend bei kreativen Prozessen. Weiters wird ihm nachgesagt, für Konzentration, Ausdauer und Motivation an langen Arbeitstagen zu sorgen.

 

ROTES Kratom wirkt beruhigend, entspannend und sorgt für einen klaren Geist. Es gibt ein Gefühl des Wohlbefindens, entspannt die Muskeln und kann als Schlafhilfe bei Schlaflosigkeit angewandt werden.

 

GRÜNES Kratom wirkt aktivierend, belebend, erheiternd und hilft gegen Müdigkeit.  

 

Rechtslage

In Österreich unterliegt Kratom nicht dem Betäubungsmittelgesetz, aber dem Novel Food Katalog.

Ähnlich ist die Rechtslage in Deutschland.

Verboten ist Kratom in folgenden europäischen Ländern:

Dänemark, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz.

Eine Lieferung in diese Länder ist somit nicht möglich. 

Verwendung des Produktes als Färbe- oder Räuchermittel.

 

Disclaimer

Wir distanzieren uns von jeder mißbräuchlichen Nutzung und übernehmen keinerlei Haftung für Nebenwirkungen und Schäden, die durch eine eventuelle Einnahme des Produktes entstehen können.  

Für Kinder unerreichbar aufbewahren!

Kratom "Red Horn" (Borneo)

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